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Die neue Thüringer Bauordnung eröffnet dem bauwilligen Bürger eine Vielzahl neuer Möglichkeiten. Viele Vorhaben wurden als "genehmigunsfrei" eingestuft und bedürfen keiner bauaufsichtlichen Prüfung. Damit wird die gesamte Verantwortung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens auf den Bauherren abgewälzt, denn die Forderungen z.B. des Baugesetzbuches,der Naturschutzgesetze oder des Thüringer Nachbarschaftsgesetzes gelten nach wie vor und mancher Bauherr erfährt erst von der Unrechtmäßigkeit seines laufenden Vorhabens, wenn ein Anwaltsschreiben eines nicht so netten Nachbarn in’s Haus flattert...


Hier ist fachlicher Rat vor Baubeginn angeraten und erspart Bauverzögerung, unnötige Mehrkosten, Zwangsmaßnahmen und Nervenkrieg.


Andererseits sind die Bauunternehmen in Zeiten knapper Kassen einem hohen Konkurrenzdruck ausgeliefert. Um an Aufträge zu gelangen, werden zunehmend Niedrigangebote unterbreitet, die nur auf Kosten der Qualität in der Ausführung und der Baustoffwahl umsetzbar sind. “Pfusch am Bau” sind die Folge. Vielfach wird der Bauherr nach Vertragsabschluss mit Nachträgen für unvorhersehbare Leistungen konfrontiert, die er ohne fundierte Kenntnisse weder fachlich noch finanziell bewerten kann, und wer fühlt sich schon nervlich so stark und rechtlich so sicher, den Baubetrieb noch vor Fertigstellung des Bauvorhabens zu wechseln ?




p l a n e n

  • Umfassende Prüfung der Umsetzbarkeit ihre Neubau-, Umbau-, oder Sannierungsvorhabens
  • Anfertigung von Gestaltungstudien und Entwürfen
  • Baukostenschätzung
  • Erstellung technischer Nachweise im unbedingt erforderlichen Umfang
  • Erarbeitung energietechnischer Sanierungskonzepte mit :
    • umfassenden Sanierungsempfehlungen
    • Kostenberechnungen Bau/Installation
    • Fördermittelnachweis