Die bauliche Erweiterung eines bestehenden Ein- zum Zweifamilienhaus mit integrierter Garage sollte über die Schließung einer Baulücke erfolgen. Erschwerend kam hier die starke Hanglage des Baugrundstückes und der bauliche Schutz der Nachbarbebauung zum tragen, infolgedessen die Abwicklung des Bauvorhabens ausschließlich von der erschlossenen Straßenseite möglich war.